Rechtsprechung
LG Dortmund, 14.10.2011 - 25 O 6/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Schadensersatz für beschlagnahmten und verlorenen Kunstdruck "Mädchen mit einer Orange"; Schadensersatz bei Verlust des beschlagnahmten und verlorenen Kunstdrucks "Mädchen mit einer Orange"
- KUR - Journal für Kunstrecht, Urheberrecht und Kulturpolitik
Kein Schadensersatz bei Verlust eines beschlagnahmten Kunstdrucks - "Mädchen mit einer Orange"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 34; BGB § 839
Kein Schadensersatz für beschlagnahmten und verlorenen Kunstdruck "Mädchen mit einer Orange"; Schadensersatz bei Verlust des beschlagnahmten und verlorenen Kunstdrucks "Mädchen mit einer Orange" - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schadensersatzklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen eines abhanden gekommenen Bildes - Laut Kunstsachverständiger Bild ein wertloser Faksimiledruck
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 14.10.2011 - 25 O 6/11
- OLG Hamm, 06.03.2013 - 11 U 114/11